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Aktuelle Nachrichten
Grüne Netzpolitik – Schlagworte kurz erklärt!
Diese Liste soll keine vollständige Argumentationshilfe sein, sondern ist der Versuch einige Schlagworte zur Netzpolitik mit wenigen Worten zu erklären. Die Links führen zu weiteren Informationen zum jeweiligen Thema.
Viel Spaß beim lesen !
Der Jugendmedienschutzvertrag
Auszug aus dem "GRÜNEN Blog aus NRW" zum Jugendmedienschutzvertrag
"Bis zum 31. Dezember 2010 müssen die 16 Landtage darüber abstimmen, ob der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in seiner novellierten Fassung am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Vertrag am 10. Juni 2010 in Berlin beschlossen. Wir Grüne haben von Anfang an unsere Kritik an den Plänen kundgetan. Durch die Zusammenarbeit der grün mitregierten Länder Bremen, Saarland und Hamburg konnten wir einige Änderungen bereits durchsetzen. Die initiierte Protokollerklärung unterstützen bspw. inzwischen auch andere Bundesländer.
Wir NRW-Grüne haben uns vor der Landtagswahl am 9. Mai kritisch zur damaligen Fassung des JMStV geäußert. Wir sind auch angetreten, um Veränderungen an diesem Vertragsentwurf im Arbeitsprozess durchzusetzen. Doch auf Grund der langwierigen und komplizierten Regierungsbildung war es nicht möglich, unsere Vorstellungen für einen modernen Jugendmedienschutz in die Beratungen bis zum 9. Juni einzubringen. Darum hat das zu dem Zeitpunkt noch schwarz-gelb regierte NRW unter Jürgen Rüttgers diesen Vertrag so unterzeichnet. Nun können wir dem Vertragsentwurf nur noch komplett zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Veränderungen sind nicht mehr möglich.
...
Die Grüne Position
Wir stehen dem Vertragswerk nach wie vor kritisch gegenüber und begreifen die Anhörung als Chance, unseren Protest, unsere Kritik und unsere Verbesserungsvorschläge lautstark zu artikulieren und auch zu formulieren. Das Gerücht, es würde eine Schwarz-Grüne Mehrheit im Landtag für den JMStV geben, entbehrt jeder Tatsache.
Für uns ist Jugendmedienschutz ein Thema, welches umsichtig und gesamtgesellschaftlich umgesetzt werden muss. Es gibt bei dem Thema aber keinen Automatismus zur Zustimmung. Vielmehr sind für uns Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Durchsetzbarkeit und Anwendbarkeit von Konzepten die Vorgaben einer Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes in Zeiten zunehmender Konvergenz der Medien und Internationalisierung von Inhalten entscheidend. Vor allem muss der Jugendmedienschutz der zunehmenden Digitalisierung unseres Lebens Rechnung tragen. Pläne zum Aufbau einer Sperr- oder Zensurinfrastruktur lehnen wir darum ebenso ab, wie eine unverhältnismäßige Kontrolle von Inhalten. Der Jugendmedienschutz muss auf den Boden der digitalen Tatsachen gestellt werden. Dazu braucht man Dialog und die Kompetenzen aller Beteiligten..."
Die aktuellen Neuerungen (Version vom 10.06.2010) im Jugendmedienschutzstaatsvertrag als PDF






