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Mehrdad Mostofizadeh
Kristina Schröder? Nicht meine Ministerin!

Grüne unterstützen Kampagne gegen die Frauen- und Familienministerin.
A 52: Bürgerversammlung schreibt offenen Brief an Ratsmitglieder
Auf einer Bürgerversammlung in Altenessen am 26.3. informierte die Bürgerinitiative "Stoppt A 52" über den letzten Planungsstand der A52 in Essen und Umgebung. Im Ergebnis verabschiedeten die über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einstimmig folgenden offenen Brief an die Ratsmitglieder der Stadt Essen:
A 52: Guter Rat ist gefragt!
In Essen haben wir gerade ein Problem zufällig aufgedeckt: Ein Tunnelversprechen ist geplatzt! Vereinbart war für Altenessen ein Tunnelstück im bergmännischen Vortrieb.
Auch in Gladbeck ist das Tunnelversprechen - der Türöffner für den Autobahnbau – letztlich unverbindlich. Wer für den Autobahnbau stimmt, kauft ohne vorliegende Planung die Katze im Sack!
Klimaschutzgesetz - NRW setzt Standards

Zu der Anhörung zum Klimaschutzgesetz erklärt Wibke Brems MdL, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
Kommunale Demokratieoffensive in NRW
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Stärkung demokratischer Mitbestimmung war schon immer ein zentrales Anliegen von uns Grünen. Gemeinsam mit der SPD bringen wir nun konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Bürgerbeteiligung in NRW auf den Weg. Die zentralen Punkte dabei sind die Wiedereinführung der Stichwahl, die Ermöglichung der Abwahl von HauptverwaltungsbeamtInnen, die Vereinfachung von Bürgerbegehren, sowie die Zusammenlegung von Rats- bzw. Kreistagswahlen mit den Wahlen der HauptverwaltungsbeamtInnen.
Erleichterung von Bürgerbegehren und –entscheiden sowie Volksbegehren
Wir wollen die Beteiligungsquoren bei Bürgerentscheiden massiv senken: bei Städten über 100.000 EinwohnerInnen beispielsweise von 20 Prozent auf 10 Prozent. Für eine Stadt wie Essen, mit ca. 460.000 Abstimmungsberechtigten heißt das, dass anstatt ca. 92.000 Einwohnern nunmehr nur noch ca. 46.000 EinwohnerInnen einem Bürgerentscheid zustimmen müssten, damit dieser zulässig wird.
Auch haben wir die Handhabe der BürgerInnen vor Ort erhöht und die bisherigen Ausnahmetatbestände von Bürgerbegehren kritisch geprüft und reduziert, so dass die Einflussmöglichkeiten – bspw. in der kommunalen Bauleitplanung - gestärkt werden.
Bei der organisatorischen Ausgestaltung von Bürgerbegehren ging es darum diese demokratiefreundlicher zu gestalten. Auch hier sind wir – z.B. bei der Frage des Kostendeckungsvorschlags – auf der Seite der BürgerInnen.
Analog zur Quorenabsenkung bei den Bürgerentscheiden, stehen wir auch bei Volksbegehren für ein Mehr an demokratischer Beteiligung. Wir wollen das Beteiligungsquorum absenken und eine auf 18 Wochen verlängerte sowie freie Unterschriftensammlung zulassen. Allerdings müsste zur Senkung des Quorums die CDU mitspielen, da hierzu eine Verfassungsänderung notwendig ist.
Eine bürgerfreundliche BürgermeisterInnenwahl
EinwohnerInnen sollen künftig nicht nur bei der Wahl, sondern auch bei der Abwahl von ihren HauptverwaltungsbeamtInnen aktiv werden können. Für die Einleitung eines Abwahlverfahrens von BürgermeisterInnen und LandrätInnen sehen wir ein Quorum von 1/3 der Einwohnerschaft vor, die Abwahl kann dabei – ohne vorherigen Ratsbeschluss – mit einfacher Mehrheit erfolgen. Als weiterer wichtiger Schritt wird die von schwarz-gelb abgeschaffte BürgermeisterInnen-Stichwahl wieder eingeführt. Ein zweiter eigenständiger Wahlgang soll sicherstellen, dass der Kandidat oder die Kandidatin mit dem größten Rückhalt in seiner/ihrer Gemeinde BürgermeisterIn wird.
Unser Ziel: eine lebendige kommunale Demokratie
Die Menschen müssen Einfluss auf die Entwicklung ihrer unmittelbaren Umgebung haben können. Dass sie dies auch wollen zeigen uns Beispiele wie Stuttgart 21. Daher wollen wir mehr Menschen für Kommunales begeistern und ihnen auch in der Landespolitik größere Mitbestimmung erlauben – übrigens auch für junge WählerInnen ab 16 Jahren. Damit 16-Jährige auch bei der Landtagswahl mitstimmen dürfen, müsste allerdings ebenfalls die CDU ihr Herz für die Jugend wiederfinden, denn auch hierzu wäre eine Verfassungsänderung erforderlich.
Das Einvernehmen hierzu im Landtag herzustellen ist daher eine weitere wichtige Aufgabe für die kommende Zeit.








