Kristina Schröder? Nicht meine Ministerin!

Grüne unterstützen Kampagne gegen die Frauen- und Familienministerin.

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A 52: Bürgerversammlung schreibt offenen Brief an Ratsmitglieder

Auf einer Bürgerversammlung in Altenessen  am 26.3. informierte die Bürgerinitiative "Stoppt A 52" über den letzten Planungsstand der A52 in Essen und Umgebung. Im Ergebnis verabschiedeten die über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einstimmig folgenden offenen Brief an die Ratsmitglieder der Stadt Essen:

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A 52: Guter Rat ist gefragt!

In Essen haben wir gerade ein Problem zufällig aufgedeckt: Ein Tunnelversprechen ist geplatzt! Vereinbart war für Altenessen ein Tunnelstück im bergmännischen Vortrieb.

Auch in Gladbeck ist das Tunnelversprechen - der Türöffner für den Autobahnbau – letztlich unverbindlich. Wer für den Autobahnbau stimmt, kauft ohne vorliegende Planung die Katze im Sack!

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23. Januar 2012

Klimaschutzgesetz - NRW setzt Standards

Zu der Anhörung zum Klimaschutzgesetz erklärt Wibke Brems MdL, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

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Piraten und GRÜNE -Gemeinsamkeiten und Unterschiede - ein Diskussionspapier

Ruhralleeautobahn – Nein Danke

Kulturloge Ruhr

Kultur kann schön sein, aber nicht alle können sich Eintrittskarten leisten.  An dieser Stelle setzt die Kulturloge Ruhr an unter dem schönen Motto „Kultur erleben - unabhängig vom Einkommen!“

Suche in http://gruenerkv-essen.de/

Das GRÜNE Energiekonzept jenseits von Uran, Kohle und Öl

Anti-Atom-Demo in Ahaus, Dezember 2010

Anti-Atom-Großdemo Köln März 2011

19. März 2011

Ist der von rot-grün vorgelegte Haushalt für 2011 verfassungswidrig?

Antwort: NEIN.

Die Landesverfassung sieht in Artikel 83 ausdrücklich zwei Fälle vor, in denen ein Landeshaushalt verfassungskonform ist:

  • Erstens (als Regelfall) den Fall, dass die Neuverschuldung niedriger ist als die Summe der Investitionen und
  • zweitens die Ausnahmemöglichkeit, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Wenn der Staat dann stützend eingreifen will/muss, um diese Störung abzuwenden, darf er zur Bereitstellung der notwendigen Mittel ausnahmsweise diese so genannte "Kreditverfassungsgrenze" überschreiten.

Von dieser Ausnahmemöglichkeit macht die rot-grüne Landesregierung für den Landeshaushalt 2011 Gebrauch. Zwar ist festzustellen, dass sich gesamtwirtschaftliche Lage in den letzten Monaten erholt hat, sie hat jedoch noch lange nicht den Stand vor der globalen Finanz-und Wirtschaftskrise erreicht. Deshalb gehen wir davon aus, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht auch in 2011 noch so gestört ist, dass es vertretbar ist, im Haushaltsentwurf eine Neuverschuldung vorzusehen, die mit etwa 7 Mrd. € deutlich über der Summe der Investitionen in Höhe von 3,8 Mrd. € liegt.

Frage: Warum behauptet die Opposition, dass der Haushaltsentwurf der Regierung verfassungswidrig sei?

Antwort:  CDU und FDP behaupten, dass die Wirtschaft sich bereits wieder so erholt habe, dass keine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (mehr) vorliegt. Aus diesem Grund sei es auch nicht zulässig, die Kreditverfassungsgrenze zu überschreiten.

Frage: Wie wird die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in anderen Ländern beurteilt?

Antwort: Neben der Landesregierung in NRW gehen auch sieben weitere Landesregierungen davon aus, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in 2011 weiterhin gestört ist, darunter auch die CDU-geführten Landesregierungen in Hessen, Niedersachsen und im Saarland. In keinem dieser Länder ist der entsprechende Landeshaushalt beklagt worden, da die Einschätzung dort parteiübergreifend geteilt wird. Auch in den anderen Bundesländern wird das Vorliegen einer Störungslage von niemandem bestritten, es war aufgrund der dortigen Verfassungslage oder Finanzsituation lediglich nicht notwendig, sich ausdrücklich zu dieser Frage zu äußern. Im Übrigen geht auch die schwarz-gelbe Bundesregierung von einer Fortwirkung der Störung durch die globale Finanz-und Wirtschaftskrise noch bis 2014 aus.

Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse in Nordafrika und Japan sowie auf die Euro-Krise muss außerdem davon ausgegangen werden, dass der begonnene Aufschwung einen erneuten Rückfall erleiden oder sich zumindest verzögern könnte.

Frage: Welche Einsparmöglichkeiten gibt es für 2011?

Antwort: Kurzfristig (also so, dass dies noch für den Haushalt 2011 wirksam würde) könnten die Ausgaben im Landeshaushalt um etwa 2 Mrd. € (von insgesamt 56 Mrd. €) reduziert werden. Alle weiteren Mittel sind durch Verträge oder andere Verpflichtungen so gebunden, dass sie frühestens im Jahr 2012 ganz oder teilweise gestrichen werden könnten. Dies würde jedoch nicht nur einen Verzicht auf die von rot-grün veranschlagten neuen Maßnahmen bedeuten (Stärkung der Kommunen, Abschaffung der Studiengebühren, beitragsfreies Kita-Jahr), sondern darüber hinaus auch eine vollständige Wiederbesetzungssperre für alle 8200 in 2011 freiwerdenden Stellen (davon fast 5000 Lehrerinnen) sowie die Streichung aller landeseigenen Fördermittel bedeuten. Die Folge wäre u.a. die Streichung der kompletten Kulturförderung, der Ganztagsbetreuung an Schulen, der Stadterneuerung oder des Programms "Kein Kind ohne Mahlzeit".

ABER:

  • Erstens sind viele dieser Maßnahmen auch zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sinnvoll (z.B. führen die Mittel für die Kommunen unmittelbar zu Investitionen und damit zur Stärkung der Wirtschaft vor Ort), so dass eine Streichung kontraproduktiv wäre und
  • zweitens läge die Neuverschuldung selbst bei Realisierung all dieser (theoretischen) Streichungsmöglichkeiten immer noch mehr als 1 Mrd. € über der Kreditverfassungsgrenze!

Frage: Ist es nach Ansicht von CDU und FDP möglich, die Kreditverfassungsgrenze zu erreichen?

Antwort: Hier gibt es widersprüchliche Aussagen: Einerseits hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Laumann im Februar noch entsprechende Vorschläge angekündigt, nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt am 15. März hat sich seine Ankündigung dann auf einen "Haushalt mit einer Nettoneuverschuldung von 5 Mrd. €" relativiert. Auch ein solcher Haushalt wäre jedoch nur dann verfassungskonform, wenn man die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes voraussetzt. FAZIT: Da die CDU dies verneint, wäre ihr eigener Vorschlag nach ihren eigenen Maßstäben also verfassungswidrig!

Frage: Welche Einsparvorschläge haben CDU und FDP für den Haushalt 2011 gemacht?

Antwort: CDU und FDP haben bisher nur behauptet, dass erhebliche Einsparungen möglich seien, jedoch nicht konkret benannt, welche Maßnahmen davon betroffen wären. Im Gegenteil: Auf der einen Seite hat die CDU sowohl wichtige rot-grüne Mehrausgaben wie die Mittel zur Stärkung der Kommunen mitgetragen als auch eigene zusätzliche Projekte wie ein verpflichtendes kostenfreies Vorschuljahr vorgeschlagen, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden wären. Auf der anderen Seite hat die CDU aber auch bereits einige rot-grüne Kürzungsvorschläge wie bei den Zuschüssen für den Flughafen Münster/Osnabrück abgelehnt, ohne eigene Kürzungsvorschläge vorzulegen.

Frage: Welche Neuverschuldung war in der mittelfristigen Finanzplanung der alten Landesregierung Rüttgers/Pinkwart vorgesehen?

Antwort: Die letzte Mittelfristige Finanzplanung der CDU/FDP Regierung vom Juli 2009 ging für die Jahre 2011 bis 2013 von einer etwa gleichbleibenden Nettoneuverschuldung von etwa 6,5 Mrd. € (2011 und 2012) bzw. 6,4 Mrd. € (2013) und von einer ebenfalls etwa gleichbleibenden Investitionssumme von 3,6 Mrd. € aus. Damit wären alle diese Haushalte nur unter der Voraussetzung einer weiter bestehenden Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verfassungsgemäß gewesen.

Hinzu kommt, dass der damals noch amtierende Finanzminister Linssen (CDU) auf einer Pressekonferenz am 2. Juli 2010 aufgrund der aktuellen Steuerschätzungen Steuermindereinnahmen von 1 Mrd. € für 2011 und 1,6 bzw. 1,9 Mrd. € für 2012 und 2013 prognostiziert hat. Da er dabei jedoch keine Vorschläge für entsprechende Einsparungen gemacht hat, bedeutet das, dass er (und damit also die CDU/FDP-Regierung) noch im Juli 2010 mit einer Nettoneuverschuldung von 7,5 Mrd. € in 2011, 8,1 Mrd. € in 2012 und 8,3 Mrd. € in 2013 gerechnet hat!

Frage: Wie kann es mittelfristig gelingen, die Neuverschuldung unter die in der Verfassung definierte Grenze zu drücken?

Antwort: Wir gehen davon aus, dass sich die Ausgaben des Landes mittelfristig um einige hundert Millionen Euro reduzieren lassen. Hierfür wollen wir alle Ausgaben einer kritischen Prüfung unterziehen (Aufgaben- und Effizienzkritik). Außerdem wollen wir die (begrenzten) Möglichkeiten für Mehreinnahmen ausschöpfen, die uns als Land zur Verfügung stehen, darunter auch die Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer, durch die sich Mehreinnahmen in Höhe von etwa 500 Mio.€ pro Jahr erzielen lassen. Damit alleine wird sich jedoch das in den letzten Jahren entstandene Ungleichgewicht zwischen immer neuen Aufgaben für Länder und Kommune vor allem im Sozialbereich und wegbrechenden Einnahmen durch Steuergeschenke für Besserverdienende nicht auflösen lassen. So führen alleine die letzten Beschlüsse mit dem so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz usw. zu Belastungen von 2,5 Mrd. € für das Land NRW und von zusätzlichen 700-800 Mio.€ für unsere Kommunen. Wir setzen uns deshalb auch für eine Verbesserung der Steuereinnahmen z.B. durch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer ein. Solche Änderungen sind jedoch fast ausschließlich auf Bundesebene möglich.

Frage: Was bedeutet das Urteil des Verfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2010 für den Haushalt 2011?

Antwort: Das Urteil bezieht sich zunächst nur auf den Nachtragshaushalt 2010 und verbietet insbesondere die dort beschlossenen Rücklagen für zukünftige Risiken z.B. bei der Bad Bank der West LB. Da entsprechende Rücklagen im Haushalt 2011 nicht vorgesehen sind, hat das Urteil auch keine direkten Auswirkungen auf diesen Haushalt. Da das Verfassungsgericht jedoch auch deutlich gemacht hat, dass es großen Wert auf eine ausführliche Begründung der erklärten Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes legt, bedeutet das, dass wir bei der Beratung des Haushaltes 2011 und ggf. noch vorzunehmenden Änderungen hierauf besonders Bezug nehmen müssen.

Wenn wir dies in hinreichendem Maße tun, gehen wir jedoch davon aus, dass der Haushalt 2011 einer eventuellen Prüfung vor dem Verfassungsgericht standhalten wird.


Mehrdad Mostofizadeh, MdL

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher

Kommunalpolitischer Sprecher

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW

Platz der Landtags 1

40211 Düsseldorf

Telefon: 0211-884 2037


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